Haus­verwaltung/​Miet­verwaltung

Ihre vermietete Immobilie ist bei uns in guten Händen.

Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie entlasten wir Sie bei der Verwaltung Ihres Objektes. Genießen Sie Ihr Leben – wir kümmern uns um Ihre Immmobilie! Wir nehmen Ihnen alle Arbeiten ab, von der Wohnungs­neu­vermietung bis hin zu den jährlichen Betriebs­kosten­abrechnungen. Mit hoher Kompetenz und einer sehr großen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilie bestens betreut ist.

Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten gegenüber Versicherungen, Banken, Behörden, Handwerkern usw.
  • Übernahme des erforderlichen Schriftverkehrs mit Behörden und Dritten
  • Übernahme aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrung der dem Eigentümer als Vermieter zustehenden Rechte
  • Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmacht; bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
  • Erarbeiten und Überwachen der Haus-/​Nutzungs­ordnung
  • Einstellung und Überwachung eines Hausmeisters
  • Überwachung der Miethöhe und Durchführungen rechtlich möglichen von Miet­zins­anpassungen nach entsprechender Beauftragung durch den Eigentümer
  • Übertragung der Prozess­voll­macht an Fachanwälte für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gegen Mieter oder Dritte
  • Regelmäßige Information des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien und Schreiben (ohne Gebühren)

Kaufmännische Verwaltung

  • Anlage eines Mietkontos bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl nach entsprechender Beauftragung durch den Eigentümer
  • Überwachung der Zahlungseingänge von Mietern und Pächtern
  • Mahnwesen bei Mietrückständen
  • Veranlassung sämtlicher das Mietobjekt betreffender Zahlungen wie Steuern, Gebühren und Abgaben
  • Prüfung von Rechnungen auf rechnerische und sachliche Richtigkeit
  • Erfassen aller objektbezogenen Einnahmen und Ausgaben sowie jährliche Berichterstattung darüber
  • Jährliche Aufstellung der Kosten für externe Dienstleister zur Abrechnung von Wärme und Wasser, z. B. Kalo, Brunata, Techem
  • Erstellung der jährlichen Abrechnung über die angefallenen Heiz- und Betriebskosten
  • Festlegung und Verwaltung von Mietkautionen

Technische Verwaltung

  • Veranlassen notwendiger Reparatur- und Instand­haltungs­maßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Ausschreiben und Vergleichen von Instand­setzungs­maßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen, z. B. bei Rohrbruch
  • Instand­setzungs­maßnahmen die keinen Aufschub zulassen (z.B. Rohrbruch) sowie kleinere Instand­setzungs­aufträge bis zu einem vereinbarten Vertrag bedürfen keiner Zustimmung des Eigentümers vor Auftragsvergabe
  • Turnusmäßige Begehung des verwalteten Objektes zur Feststellung technischer Mängel
  • Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltspflicht und Verkehrssicherung