Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie entlasten wir Sie bei der Verwaltung Ihres Objektes. Genießen Sie Ihr Leben – wir kümmern uns um Ihre Immmobilie! Wir nehmen Ihnen alle Arbeiten ab, von der Wohnungsneuvermietung bis hin zu den jährlichen Betriebskostenabrechnungen. Mit hoher Kompetenz und einer sehr großen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilie bestens betreut ist.
Allgemeine Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten gegenüber Versicherungen, Banken, Behörden, Handwerkern usw.
- Übernahme des erforderlichen Schriftverkehrs mit Behörden und Dritten
- Übernahme aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrung der dem Eigentümer als Vermieter zustehenden Rechte
- Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmacht; bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
- Erarbeiten und Überwachen der Haus-/Nutzungsordnung
- Einstellung und Überwachung eines Hausmeisters
- Überwachung der Miethöhe und Durchführungen rechtlich möglichen von Mietzinsanpassungen nach entsprechender Beauftragung durch den Eigentümer
- Übertragung der Prozessvollmacht an Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gegen Mieter oder Dritte
- Regelmäßige Information des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien und Schreiben (ohne Gebühren)
Kaufmännische Verwaltung
- Anlage eines Mietkontos bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl nach entsprechender Beauftragung durch den Eigentümer
- Überwachung der Zahlungseingänge von Mietern und Pächtern
- Mahnwesen bei Mietrückständen
- Veranlassung sämtlicher das Mietobjekt betreffender Zahlungen wie Steuern, Gebühren und Abgaben
- Prüfung von Rechnungen auf rechnerische und sachliche Richtigkeit
- Erfassen aller objektbezogenen Einnahmen und Ausgaben sowie jährliche Berichterstattung darüber
- Jährliche Aufstellung der Kosten für externe Dienstleister zur Abrechnung von Wärme und Wasser, z. B. Kalo, Brunata, Techem
- Erstellung der jährlichen Abrechnung über die angefallenen Heiz- und Betriebskosten
- Festlegung und Verwaltung von Mietkautionen
Technische Verwaltung
- Veranlassen notwendiger Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Ausschreiben und Vergleichen von Instandsetzungsmaßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen, z. B. bei Rohrbruch
- Instandsetzungsmaßnahmen die keinen Aufschub zulassen (z.B. Rohrbruch) sowie kleinere Instandsetzungsaufträge bis zu einem vereinbarten Vertrag bedürfen keiner Zustimmung des Eigentümers vor Auftragsvergabe
- Turnusmäßige Begehung des verwalteten Objektes zur Feststellung technischer Mängel
- Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltspflicht und Verkehrssicherung